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Schonzeiten beim Angeln in Baden-Württemberg: 2026 im Überblick

Peter Meisner von Peter Meisner
26. September 2026
in Angeln
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Schonzeiten Angeln Baden-Württemberg
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Ein Verstoß gegen Schutzregeln kann in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kosten. Für das Jahr 2026 lohnt sich daher ein genauer Blick auf die geltenden Vorgaben, bevor du ans Wasser gehst.

Ich bin Peter aus dem Redaktionsteam von hook-magazin.de. In diesem Beitrag findest du verlässliche Informationen zu Schutzzeiten, Mindestmaßen und ganzjährig geschützten Arten. Die Grundlage bilden die Landesfischereiverordnung (LFischVO) und das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG).

Die gesetzlichen Schonzeiten schützen Fische während ihrer Fortpflanzung. So erhalten gefährdete Bestände die Möglichkeit, sich mindestens einmal im Leben erfolgreich zu vermehren. Für dich als Angler bedeutet das: Regeln prüfen, Fänge richtig beurteilen und geschützte Tiere sofort zurücksetzen.

Wichtig: Bestimmungen können je nach Gewässer oder Fischart abweichen. Prüfe die aktuellen Angaben deshalb vor jedem Ausflug. Die folgende Übersicht führt dich durch das Jahr, erklärt einzelne Arten und zeigt Besonderheiten an Flüssen, Seen und anderen Gewässern.

Schonzeiten Angeln Baden-Württemberg 2026 im Überblick

Die wichtigsten Schutzdaten für das Jahr 2026 findest du hier kompakt geordnet. Insgesamt weist die Übersicht 21 von 22 Fischarten mit einer Schonzeit aus. Für deine Planung zählen jedoch auch Gewässer, Datum und Mindestmaß.

Wichtige Schutzzeiträume und Mindestmaße

Der Aal darf vom 15. September bis 1. März nicht entnommen werden. Beim Hecht gilt die Frist vom 15. Februar bis 15. Mai. Der Zander ist vom 1. April bis 15. Mai geschützt. Im Main gelten für Hecht und Zander eigene Regeln.

So liest du die Angaben für deine Planung

  • Prüfe vor dem Start Fischart, Gewässer und Datum.
  • Beachte das Mindestmaß auch außerhalb einer laufenden Schonzeit.
  • Miss vom äußersten Ende der Schwanzflosse bis zur Maulspitze.

Weitere aktuelle Schonzeiten liefern zusätzliche Informationen. So vermeidest du Fehler und behandelst geschützte Fische korrekt.

Fisch Zeitraum Mindestmaß Besonderheit
Aal 15. September–1. März 50 cm Landesregel
Hecht 15. Februar–15. Mai 50 cm Im Main: 1. Februar–30. April
Zander 1. April–15. Mai 45 cm Im Main: 1. Februar–30. April, 50 cm
Messung Ganzjährig beachten Maulspitze bis Schwanzende Für alle entnehmbaren Fische

Schonzeiten und Mindestmaße nach Fischart

Die Einteilung nach Fischgruppen macht die Regeln übersichtlich. Prüfe für jedes Gewässer und jeden Zeitraum die passende Art, bevor du einen Fang entnimmst.

Raubfische wie Hecht und Zander

Für Hecht gilt die Schonzeit vom 15. Februar bis 15. Mai, das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Zander sind vom 1. April bis 15. Mai geschützt und müssen mindestens 45 Zentimeter messen.

  • Im Main gilt für beide Fische der Zeitraum 1. Februar bis 30. April.
  • Dort beträgt das gemeinsame Mindestmaß 50 Zentimeter.
  • Huchen benötigen 70, Rapfen 40 Zentimeter.

Forellen, Äsche und weitere Salmoniden

Äsche ist vom 1. Februar bis 30. April geschützt und misst mindestens 30 Zentimeter. Bachforelle, Bachsaibling, Regenbogenforelle, Seeforelle und Seesaibling haben grundsätzlich vom 1. Oktober bis 28. Februar Schonzeit. Für Bachforelle gelten 30, für Seeforelle 50 und für Seesaibling 25 Zentimeter.

Friedfische wie Schleie, Barbe und Nase

Barbe ist vom 1. Mai bis 15. Juni geschützt, Nase vom 15. März bis 31. Mai und Schleie vom 15. Mai bis 30. Juni. Ihre Mindestmaße liegen bei 40, 35 und 25 Zentimetern. Karpfen haben keine gesetzliche Schonzeit, aber ein Mindestmaß von 35 Zentimetern. So handelst du als Angler auch an wechselnden Gewässern sicher.

Ganzjährig geschützte Fischarten in Baden-Württemberg

Einige Arten stehen unabhängig von Datum und Gewässer unter Schutz. In Baden-Württemberg sind 18 Fischarten ganzjährig geschützt. Eine saisonale Schonzeit ist für ihre Entnahme daher nicht entscheidend.

Ganzjährig geschützte Fischarten

Geschützte Fische werden sofort und schonend in dasselbe Gewässer zurückgesetzt.

Zur vollständigen Liste gehören Bitterling, Finte, Frauennerfling, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle und alle Neunaugen. Ebenfalls geschützt sind Nordseeschnäpel, Schneider, Strömer, Schlammpeitzger, Schrätzer, Steinbeißer, Streber, Wandermaräne, Zährte und Zingel.

  • Entnimm diese Fische zu keinem Zeitpunkt gezielt.
  • Setze einen versehentlich gefangenen Fisch unverzüglich zurück.
  • Prüfe an naturnahen Gewässern besonders auf Kleinfische und Wanderfische.

Wichtig: Ein fehlendes Mindestmaß bedeutet nicht, dass die Entnahme erlaubt ist. Für diese Fischarten gilt ein vollständiges Entnahmeverbot. Handle ruhig, befeuchte deine Hände und verkürze den Kontakt mit dem Fisch.

Artengruppe Beispiele Richtige Reaktion
Kleinfische Bitterling, Groppe, Steinbeißer Sofort zurücksetzen
Wanderfische Lachs, Maifisch, Meerforelle Nicht entnehmen
Weitere Arten Schneider, Zingel, Neunaugen Schonend freilassen

Rechtssicher angeln an Flüssen, Seen und Sondergewässern

Jedes Gewässer bringt eigene Bedingungen mit. Landesrecht, Erlaubnisschein und lokale Ordnung bilden zusammen die Grundlage für einen sicheren Ausflug. Auch außerhalb einer geltenden Schonzeit können zusätzliche Vorgaben gelten.

Schonzeiten und Gewässerregeln für Angler

Lokale Regeln vor dem Start prüfen

Am 490 Hektar großen Schluchsee leben unter anderem Hechte, Zander, Salmoniden, Welse, Saiblinge, Forellen, Barsche, Karpfen und Schleien. Die jeweiligen Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich. Die Kleine Kinzig ist bei Schenkenzell rund fünf Meter breit und gehört zur oberen Forellenregion. Dort gelten für Fische und Fliegenfischer oft besondere Vorgaben.

Der 72 Hektar große Illmensee darf vom Ufer und vom Boot aus befischt werden. Erlaubnisschein und aktuelle Informationen bleiben trotzdem Pflicht. Prüfe Datum, Fischart, Schutzstatus, Mindestmaß, Gewässerordnung und mögliche Ausnahmen. So erkennst du den passenden Zeitraum und weitere schonzeiten rechtzeitig.

  • Geschützte oder zu kleine Fische sofort und schonend zurücksetzen.
  • Vereins- und Behördenregeln zusätzlich beachten.
  • Verstöße gegen schonzeiten können bis zu 5.000 Euro kosten.
Gewässer Merkmal Wichtige Prüfung
Schluchsee 490 ha, bis 18 m tief Artenbezogene Schonzeit
Kleine Kinzig Obere Forellenregion Salmoniden- und Fliegenfischerregeln
Illmensee 72 ha, Ufer und Boot Erlaubnisschein und örtliche Ordnung

Fazit

Für das Jahr 2026 solltest du vor jedem Ausflug drei Punkte prüfen: Schonzeiten, Mindestmaß und Gewässerordnung. Örtliche Vorgaben können die Landesregeln ergänzen.

  • Hecht, Zander, Forelle, Äsche, Barbe, Nase und Schleie haben unterschiedliche Schutzzeiträume.
  • Ganzjährig geschützte Fische wie Lachs, Meerforelle, Groppe und Neunaugen setzt du sofort zurück.
  • Auch außerhalb einer Schonzeit gelten Mindestmaße. Hechte müssen mindestens 50 Zentimeter, Karpfen 35 Zentimeter messen.

Bei Unsicherheit behandelst du den Fang schonend und setzt ihn unverzüglich zurück. Eine sorgfältige Kontrolle schützt Bestände und bewahrt dich vor Bußgeldern bis 5.000 Euro in Baden-Württemberg. Ergänzende Hinweise findest du bei den Regeln für Barsche.

Deine beste Empfehlung: Führe Erlaubnisschein, Gewässerkarte und aktuelle Vorgaben mit. So planst du rechtssicher und verantwortungsvoll.

FAQ

Welche Schutzzeiten gelten 2026 beim Angeln in Baden-Württemberg?

Für viele Fischarten gelten feste Zeiträume. Hecht ist meist vom 15. Februar bis 15. Mai geschützt, Zander vom 1. April bis 15. Mai. Bei Forellen beginnt die Schutzzeit in der Regel am 1. Oktober und endet am 28. Februar. Prüfe vor dem Ausflug die aktuelle Landesverordnung sowie die Regeln deines Gewässers.

Wo findest du verlässliche Informationen zu den geltenden Regeln?

Maßgeblich sind die Landesfischereiverordnung, dein Erlaubnisschein und die Gewässerordnung. Vereine, Pächter und die zuständige Fischereibehörde können zusätzliche Vorgaben festlegen. Achte besonders auf aktuelle Hinweise für das Jahr 2026.

Welche Mindestmaße musst du neben der Schutzzeit beachten?

Ein Fisch darf nur entnommen werden, wenn er das vorgeschriebene Mindestmaß erreicht und keine Schutzfrist gilt. Häufige Beispiele sind 50 Zentimeter für Hecht, 45 Zentimeter für Zander, 25 Zentimeter für Schleie und 30 Zentimeter für Äsche. Verbindlich ist immer die aktuelle Regelung für dein Gewässer.

Gelten für Hecht und Zander dieselben Vorgaben?

Nein. Beide Raubfische haben unterschiedliche Schutzzeiträume und Mindestmaße. Für Hecht gilt gewöhnlich der Zeitraum vom 15. Februar bis 15. Mai. Beim Zander liegt die Frist meist zwischen dem 1. April und dem 15. Mai. Lokale Bestimmungen können strenger sein.

Welche Regeln betreffen Forellen und andere Salmoniden?

Bachforelle, Regenbogenforelle, Seeforelle und weitere Salmoniden dürfen während ihrer Schutzfrist nicht entnommen werden. Zusätzlich gelten Mindestmaße und teils besondere Vorgaben für Besatz- oder Schonstrecken. Kontrolliere deshalb den Erlaubnisschein und die Hinweise am Gewässer.

Welche Friedfische haben einen besonderen Schutzzeitraum?

Auch Friedfische können geschützt sein. Für Schleie gilt häufig der 1. Mai bis 30. Juni, für Barbe der 1. Mai bis 15. Juni und für Nase der 1. März bis 31. Mai. Mindestmaß, Entnahmefenster und örtliche Ergänzungen solltest du vor dem Start prüfen.

Welche Fischarten sind ganzjährig geschützt?

Einige seltene oder besonders gefährdete Fische dürfen zu keiner Zeit entnommen werden. Dazu können je nach aktueller Liste beispielsweise Groppe, Bachneunauge, Bitterling, Steinbeißer und Schlammpeitzger gehören. Setze solche Fische sofort vorsichtig zurück und vermeide unnötigen Kontakt.

Können an Flüssen und Seen zusätzliche Regeln gelten?

Ja. Pächter und Fischereivereine dürfen für einzelne Gewässer strengere Vorgaben festlegen. Dazu zählen längere Schutzfristen, gesperrte Uferbereiche, besondere Köderregeln oder Fangverbote für bestimmte Fischarten. Der Erlaubnisschein ist daher für jeden Angler ein wichtiges Kontrollmittel.

Was solltest du vor dem Auswerfen kontrollieren?

Prüfe zuerst Gewässer, Fischart, Schutzzeit, Mindestmaß und erlaubte Fangmethoden. Führe die nötigen Informationen sowie den gültigen Erlaubnisschein mit. Bei Unsicherheit solltest du den Fisch nicht entnehmen und die zuständige Behörde oder den Gewässerpächter fragen.
Tags: Angelerlaubnis BWAngeln in DeutschlandAngelzeiten Baden-WürttembergArtenschutz GewässerFischbestände SchutzFischereiverordnung 2026Nachhaltiges AngelnSchonzeit GesetzeSchonzeit Kalender
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