Ein Verstoß gegen Schutzregeln kann in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kosten. Für das Jahr 2026 lohnt sich daher ein genauer Blick auf die geltenden Vorgaben, bevor du ans Wasser gehst.
Ich bin Peter aus dem Redaktionsteam von hook-magazin.de. In diesem Beitrag findest du verlässliche Informationen zu Schutzzeiten, Mindestmaßen und ganzjährig geschützten Arten. Die Grundlage bilden die Landesfischereiverordnung (LFischVO) und das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG).
Die gesetzlichen Schonzeiten schützen Fische während ihrer Fortpflanzung. So erhalten gefährdete Bestände die Möglichkeit, sich mindestens einmal im Leben erfolgreich zu vermehren. Für dich als Angler bedeutet das: Regeln prüfen, Fänge richtig beurteilen und geschützte Tiere sofort zurücksetzen.
Wichtig: Bestimmungen können je nach Gewässer oder Fischart abweichen. Prüfe die aktuellen Angaben deshalb vor jedem Ausflug. Die folgende Übersicht führt dich durch das Jahr, erklärt einzelne Arten und zeigt Besonderheiten an Flüssen, Seen und anderen Gewässern.
Schonzeiten Angeln Baden-Württemberg 2026 im Überblick
Die wichtigsten Schutzdaten für das Jahr 2026 findest du hier kompakt geordnet. Insgesamt weist die Übersicht 21 von 22 Fischarten mit einer Schonzeit aus. Für deine Planung zählen jedoch auch Gewässer, Datum und Mindestmaß.
Wichtige Schutzzeiträume und Mindestmaße
Der Aal darf vom 15. September bis 1. März nicht entnommen werden. Beim Hecht gilt die Frist vom 15. Februar bis 15. Mai. Der Zander ist vom 1. April bis 15. Mai geschützt. Im Main gelten für Hecht und Zander eigene Regeln.
So liest du die Angaben für deine Planung
- Prüfe vor dem Start Fischart, Gewässer und Datum.
- Beachte das Mindestmaß auch außerhalb einer laufenden Schonzeit.
- Miss vom äußersten Ende der Schwanzflosse bis zur Maulspitze.
Weitere aktuelle Schonzeiten liefern zusätzliche Informationen. So vermeidest du Fehler und behandelst geschützte Fische korrekt.
| Fisch | Zeitraum | Mindestmaß | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Aal | 15. September–1. März | 50 cm | Landesregel |
| Hecht | 15. Februar–15. Mai | 50 cm | Im Main: 1. Februar–30. April |
| Zander | 1. April–15. Mai | 45 cm | Im Main: 1. Februar–30. April, 50 cm |
| Messung | Ganzjährig beachten | Maulspitze bis Schwanzende | Für alle entnehmbaren Fische |
Schonzeiten und Mindestmaße nach Fischart
Die Einteilung nach Fischgruppen macht die Regeln übersichtlich. Prüfe für jedes Gewässer und jeden Zeitraum die passende Art, bevor du einen Fang entnimmst.
Raubfische wie Hecht und Zander
Für Hecht gilt die Schonzeit vom 15. Februar bis 15. Mai, das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Zander sind vom 1. April bis 15. Mai geschützt und müssen mindestens 45 Zentimeter messen.
- Im Main gilt für beide Fische der Zeitraum 1. Februar bis 30. April.
- Dort beträgt das gemeinsame Mindestmaß 50 Zentimeter.
- Huchen benötigen 70, Rapfen 40 Zentimeter.
Forellen, Äsche und weitere Salmoniden
Äsche ist vom 1. Februar bis 30. April geschützt und misst mindestens 30 Zentimeter. Bachforelle, Bachsaibling, Regenbogenforelle, Seeforelle und Seesaibling haben grundsätzlich vom 1. Oktober bis 28. Februar Schonzeit. Für Bachforelle gelten 30, für Seeforelle 50 und für Seesaibling 25 Zentimeter.
Friedfische wie Schleie, Barbe und Nase
Barbe ist vom 1. Mai bis 15. Juni geschützt, Nase vom 15. März bis 31. Mai und Schleie vom 15. Mai bis 30. Juni. Ihre Mindestmaße liegen bei 40, 35 und 25 Zentimetern. Karpfen haben keine gesetzliche Schonzeit, aber ein Mindestmaß von 35 Zentimetern. So handelst du als Angler auch an wechselnden Gewässern sicher.
Ganzjährig geschützte Fischarten in Baden-Württemberg
Einige Arten stehen unabhängig von Datum und Gewässer unter Schutz. In Baden-Württemberg sind 18 Fischarten ganzjährig geschützt. Eine saisonale Schonzeit ist für ihre Entnahme daher nicht entscheidend.

Geschützte Fische werden sofort und schonend in dasselbe Gewässer zurückgesetzt.
Zur vollständigen Liste gehören Bitterling, Finte, Frauennerfling, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle und alle Neunaugen. Ebenfalls geschützt sind Nordseeschnäpel, Schneider, Strömer, Schlammpeitzger, Schrätzer, Steinbeißer, Streber, Wandermaräne, Zährte und Zingel.
- Entnimm diese Fische zu keinem Zeitpunkt gezielt.
- Setze einen versehentlich gefangenen Fisch unverzüglich zurück.
- Prüfe an naturnahen Gewässern besonders auf Kleinfische und Wanderfische.
Wichtig: Ein fehlendes Mindestmaß bedeutet nicht, dass die Entnahme erlaubt ist. Für diese Fischarten gilt ein vollständiges Entnahmeverbot. Handle ruhig, befeuchte deine Hände und verkürze den Kontakt mit dem Fisch.
| Artengruppe | Beispiele | Richtige Reaktion |
|---|---|---|
| Kleinfische | Bitterling, Groppe, Steinbeißer | Sofort zurücksetzen |
| Wanderfische | Lachs, Maifisch, Meerforelle | Nicht entnehmen |
| Weitere Arten | Schneider, Zingel, Neunaugen | Schonend freilassen |
Rechtssicher angeln an Flüssen, Seen und Sondergewässern
Jedes Gewässer bringt eigene Bedingungen mit. Landesrecht, Erlaubnisschein und lokale Ordnung bilden zusammen die Grundlage für einen sicheren Ausflug. Auch außerhalb einer geltenden Schonzeit können zusätzliche Vorgaben gelten.

Lokale Regeln vor dem Start prüfen
Am 490 Hektar großen Schluchsee leben unter anderem Hechte, Zander, Salmoniden, Welse, Saiblinge, Forellen, Barsche, Karpfen und Schleien. Die jeweiligen Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich. Die Kleine Kinzig ist bei Schenkenzell rund fünf Meter breit und gehört zur oberen Forellenregion. Dort gelten für Fische und Fliegenfischer oft besondere Vorgaben.
Der 72 Hektar große Illmensee darf vom Ufer und vom Boot aus befischt werden. Erlaubnisschein und aktuelle Informationen bleiben trotzdem Pflicht. Prüfe Datum, Fischart, Schutzstatus, Mindestmaß, Gewässerordnung und mögliche Ausnahmen. So erkennst du den passenden Zeitraum und weitere schonzeiten rechtzeitig.
- Geschützte oder zu kleine Fische sofort und schonend zurücksetzen.
- Vereins- und Behördenregeln zusätzlich beachten.
- Verstöße gegen schonzeiten können bis zu 5.000 Euro kosten.
| Gewässer | Merkmal | Wichtige Prüfung |
|---|---|---|
| Schluchsee | 490 ha, bis 18 m tief | Artenbezogene Schonzeit |
| Kleine Kinzig | Obere Forellenregion | Salmoniden- und Fliegenfischerregeln |
| Illmensee | 72 ha, Ufer und Boot | Erlaubnisschein und örtliche Ordnung |
Fazit
Für das Jahr 2026 solltest du vor jedem Ausflug drei Punkte prüfen: Schonzeiten, Mindestmaß und Gewässerordnung. Örtliche Vorgaben können die Landesregeln ergänzen.
- Hecht, Zander, Forelle, Äsche, Barbe, Nase und Schleie haben unterschiedliche Schutzzeiträume.
- Ganzjährig geschützte Fische wie Lachs, Meerforelle, Groppe und Neunaugen setzt du sofort zurück.
- Auch außerhalb einer Schonzeit gelten Mindestmaße. Hechte müssen mindestens 50 Zentimeter, Karpfen 35 Zentimeter messen.
Bei Unsicherheit behandelst du den Fang schonend und setzt ihn unverzüglich zurück. Eine sorgfältige Kontrolle schützt Bestände und bewahrt dich vor Bußgeldern bis 5.000 Euro in Baden-Württemberg. Ergänzende Hinweise findest du bei den Regeln für Barsche.
Deine beste Empfehlung: Führe Erlaubnisschein, Gewässerkarte und aktuelle Vorgaben mit. So planst du rechtssicher und verantwortungsvoll.
